Was sind die Voraussetzungen für eine logopädische Therapie?

Eine logopädische Therapie muss immer von einem Arzt verordnet werden, auch bei Privatpatienten. Verordnungen dürfen beispielsweise Kinderärzte, HNO-Ärzte, Allgemeinmediziner, Internisten, Neurologen und Kieferorthopäden ausstellen, wenn eine der unter "Therapieschwerpunkte" genannten Störungen vorliegt.

Wenn Ihr Kind in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, ist seine Therapie für Sie kostenlos.

Erwachsene müssen 10% der Behandlungskosten plus 10€ pro Verordnungsblatt (in der Regel also für 10 Therapiesitzungen) selbst bezahlen, wenn sie nicht von Zuzahlungen befreit sind. Eine solche Befreiung können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen, falls Sie ein sehr niedriges Einkommen haben und / oder sehr hohe Zuzahlungen für Medikamente und Therapien leisten müssen.

Meine Gebührensätze für Privatpatienten schicke ich Ihnen auf Anfrage gerne zu.